Kapitalismus 4

Quote:

Das freie, in der Südsee zur Begründung von Kolonien noch offen stehende Gebiet ist (…) umfassend (…). Die Berechtigung Deutschlands beruht in den zahlreichen, über viele Inselgruppen verbreiteten deutschen Ansiedlungen und Handelsniederlassungen, in dem erheblichen Anteil seiner Handelsflagge in der Südsee, in dem hohen Ansehen, welches seine Seemacht im Stillen Ozean genießt, und in den Häfen, die sich die deutsche Seemacht gesichert hat.

Quelle:

Rheinisches JournalistInnenbüro & recherche international (2012: 156)

Autor*inneninfo:

Adolph von Hansemann (1826-1903) war Kolonialhändler und Bankier. Er machte die Bank seines Vaters zur größten Privatbank des Deutschen Kaiserreiches.

Kontext:

Adolph HansemannReichskanzler Bismarck bat den Unternehmer Hansemann, Möglichkeiten zu entwerfen, wie die deutschen Kolonialziele im Pazifik durchgesetzt werden könnten. Die Vorschläge von Hansemann, welche Gebiete kolonisiert werden sollten, wurden 1884, 1845 und 1899 von der deutschen Kolonialpolitik fast genauso umgesetzt. In der Sprache Hansemanns werden nicht von weißen Menschen besetzte und nicht durch internationale Handelsstrukturen „erschlossene“ Gebiete als „frei“ bezeichnet. Die deutsche Berechtigung, dort Kolonien zu gründen, sieht Hansemann darin, dass deutsche Kaufleute sich sowieso schon dort verbreitet haben. Erfolgreicher kapitalistischer Handel berechtigt demnach zur Kolonisierung nicht-Weißer.

Zum Weiterlesen:

Jahr:

1880