Philosophie 16

Quote:

„Vor allem konstatieren wir die Tatsache, daß die sogenannten Menschenrechte […] nichts anderes sind als die Rechte des Mitglieds der bürgerlichen Gesellschaft.“

Quelle:

Zitat: Karl Marx (1843): Zur Judenfrage, MEW, Band 1, S. 364. Bild: By John Jabez Edwin Mayal - International Institute of Social History in Amsterdam, Netherlands, Public Domain.

Autor*inneninfo:

Karl Marx (1818-1883) war Gesellschaftstheoretiker, Philosoph und Ökonom und gilt als ein wichtiger Theoretiker der Arbeiter:innenbewegung.

Kontext:

In „Zur Judenfrage“ befasst sich Marx mit dem Kampf von Juden:Jüdinnen um gleiche Rechte in der modernen Gesellschaft. Liberale Menschenrechte interpretiert er als Abwehrrechte, die vor staatlichen Übergriffen oder Konflikten schützen sollen. Insofern unterstellen sie aus Marx’ Sicht implizit ein primär feindseliges Verhältnis zwischen Menschen und sind Ausdruck der durch Konkurrenzverhältnisse geprägten bürgerlichen Gesellschaftsordnung, die eine solche Gesellschaft mitzementiert, statt zu ihrer Überwindung beizutragen. Gegen die liberalen Menschenrechte, welche die ökonomische Ausbeutung nur verschleierten, setzt Marx deshalb auf deren Abschaffung. Auf Marx’ Kritik stützen sich sowohl die Arbeiter:innenbewegung als auch anti-koloniale Befreiungsbewegungen.

Zum Weiterlesen:

*Karl Marx (1956): „Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie“, in: Marx-Engels-Werke 1. Berlin: Karl Dietz Verlag Berlin, S. 201–336. *Christoph Menke (2015): Kritik der Rechte. Berlin: Suhrkamp Verlag. *Eleonora Roldán Mendívil, Bafta Sarbo (Hrsg. 2022): Die Diversität der Ausbeutung. Zur Kritik des herrschenden Antirassismus, Berlin: Karl Dietz Verlag Berlin.

Jahr:

1843