Quote:
„Alle Menschen sind gleich im Sinne der grundlegenden Menschenwürde sowie der Grundrechte und Grundpflichten, ohne jede Diskriminierung […]. Wahrer Glaube ist die Garantie für den Genuss solcher Würde auf dem Weg zur Vervollkommnung des Menschen.“
Quelle:
Zitat: Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam, 1. Artikel.
Bild: Decorative logo from p. 2 of Cairo Declaration on Human Rights in Islam. Official Document System of the United Nations (ODS).
Autor*inneninfo:
Organisation für Islamische Zusammenarbeit
Kontext:
Das Zitat stammt aus der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam. Sie wurde 1990 von der Konferenz der Organisation Islamischer Staaten angenommen. Sie resultierte aus der Kritik, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sei „eine säkulare Interpretation der judäo-christlichen Tradition“ und deshalb von Muslimen:Muslimas nicht ohne Bruch ihres eigenen Rechts zu befolgen, so etwa 1981 der iranische Vertreter bei den vereinten Nationen, Said Rajaie-Khorassani. Deshalb ist die Kairoer Erklärung explizit auf die islamische Scharia gegründet. Das verursacht eine Spannung, die sich auch im Zitat ausdrückt. Einerseits wird die Menschenwürde „ohne jede Diskriminierung“ – ausdrücklich auch solcher aufgrund von „religiösem Glauben“ – garantiert, andererseits ist der „wahre Glaube“ die „Garantie für den Genuss solcher Würde“.
Zum Weiterlesen:
*Anna Würth, unter Mitarbeit von Sonja Tillmann (2005): Menschenrechte, Dialog und Islam: Überlegungen zu Strategien des Menschenrechtsschutzes. In: Zeitschrift Menschenrecht Heft 1/2.
*Heiner Bielefeldt (11. April 2022): Menschenrechte unter Vorbehalt? In: Welt-Sichten: Magazin für globale Entwicklung und ökumenische Zusammenarbeit.
Jahr:
1990