Quote:
„Wenn der Staat kriminell ist, weil er die Menschen- und Freiheitsrechte […] verletzt, ist Mitmachen kriminell.“
Quelle:
Zitat: Fritz Bauer (1964): „Warum Auschwitz-Prozesse?“, erschienen in: Neutralität. Kritische Schweizer Zeitschrift für Kultur und Politik, Jg. 2 (6/7), S. 9.
Bild: Von Fritz Bauer Institut / A. Mergen.
Autor*inneninfo:
Fritz Bauer (1903-1968) war ein deutscher Jurist. Er brachte als Generalstaatsanwalt die Verbrechen im Vernichtungslager Auschwitz vor Gericht. Er steht für den unermüdlichen Kampf um die Aufarbeitung und juristische Strafverfolgung von NS-Verbrechen.
Kontext:
Fritz Bauer nimmt hier zu der bundesdeutschen Kontroverse über Grund und Zweck der Frankfurter Auschwitz-Prozesse (1963-1965) Stellung. In dieser Kontroverse wird unter anderem argumentiert, die Taten seien inzwischen verjährt. Fritz Bauer hält hingegen die juristische Verfolgung der NS-Verbrechen weiterhin für notwendig, um die historische Wahrheit über die Taten, Mittäter:innen und Mitwisser:innen ans Licht zu bringen. Er argumentierte, die Lehren, die daraus gezogen werden müssten, seien weiterhin aktuell. Dazu gehört für ihn die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung des Widerstandsrechtes gegen gesetzliches Unrecht. Er spricht in diesem Zusammenhang auch von einer „Tugend des Ungehorsams“ gegenüber Gesetzen und Befehlen, die die Würde des Menschen verletzen.
Zum Weiterlesen:
*Fritz Bauer (2018): Kleine Schriften. Band 1 und 2. Frankfurt am Main: Campus Verlag.
*Fritz Bauer (2021): Das Hörbuch, BMJ.
Jahr:
1964