Auch wenn Juden nicht explizit erwähnt werden, so greife „Compact“ immer wieder Denkmuster auf, die der „Logik des Antisemitismus in ihrer spezifischen Argumentation strukturell ähneln“ (siehe Vorwärts 2016). DAzu gehört auch eine „personalisierende und moralisierende Kapitalismuskritik“, die sich an die NS-Ideologie anlehne. Dabei arbeite die „Compact“-Redaktion oft mit antisemitischen Chiffren wie „Ostküste-Establishment“,„Finanz-Vampirismus“.
In beinahe jeder Ausgabe werde „die bloße Existenz des jüdischen Staates attackiert“, heißt es bei Culina und Fedders (2016). Mit sachlicher Kritik an der Regierungspolitik Israels habe das nicht mehr zu tun, finden die beiden Autoren. Die Grenze zum Antisemitismus sei weit überschritten: Der Staat Israel werde dämonisiert, sein Existenzrecht in Frage gestellt, nicht selten werde das Land mit dem Dritten Reich gleichgesetzt.
Die damit verbundene Verharmlosung der NS-Verbrechen münde bei „Compact“ oft in den sogenannten sekundären Antisemitismus: Die Zeitschrift unterstelle, „die Juden“ zögen heutzutage einen „Nutzen“ aus der Shoah – Entschädigungszahlungen würden angeblich zu Unrecht bezahlt, es gebe eine „Holocaust-Industrie“, von der Juden bis heute profitierten. Die deutsche Vergangenheit werde andauernd „instrumentalisiert“, in Deutschland drohe überall die „Antisemitismus-Keule“, so die Klage von „Compact“.












Durch die Einführung des Arbeitslosengelds II, auch genannt Hartz IV, sind viele Erwerbslose starker Kontrolle und Repression ausgesetzt. Nach der Erwerbsloseninitiative „Basta!“ spielt die weit verbreitete Lüge der „faulen Arbeitslosen“ denjenigen in die Hände, die von zu wenig und zu schlecht bezahlter Arbeit auf der einen und Intensivierung des Arbeitsalltages auf der anderen Seite profitieren.


