Auch wenn Juden nicht explizit erwähnt werden, so greife „Compact“ immer wieder Denkmuster auf, die der „Logik des Antisemitismus in ihrer spezifischen Argumentation strukturell ähneln“ (siehe Vorwärts 2016). DAzu gehört auch eine „personalisierende und moralisierende Kapitalismuskritik“, die sich an die NS-Ideologie anlehne. Dabei arbeite die „Compact“-Redaktion oft mit antisemitischen Chiffren wie „Ostküste-Establishment“,„Finanz-Vampirismus“.
In beinahe jeder Ausgabe werde „die bloße Existenz des jüdischen Staates attackiert“, heißt es bei Culina und Fedders (2016). Mit sachlicher Kritik an der Regierungspolitik Israels habe das nicht mehr zu tun, finden die beiden Autoren. Die Grenze zum Antisemitismus sei weit überschritten: Der Staat Israel werde dämonisiert, sein Existenzrecht in Frage gestellt, nicht selten werde das Land mit dem Dritten Reich gleichgesetzt.
Die damit verbundene Verharmlosung der NS-Verbrechen münde bei „Compact“ oft in den sogenannten sekundären Antisemitismus: Die Zeitschrift unterstelle, „die Juden“ zögen heutzutage einen „Nutzen“ aus der Shoah – Entschädigungszahlungen würden angeblich zu Unrecht bezahlt, es gebe eine „Holocaust-Industrie“, von der Juden bis heute profitierten. Die deutsche Vergangenheit werde andauernd „instrumentalisiert“, in Deutschland drohe überall die „Antisemitismus-Keule“, so die Klage von „Compact“.







Die koloniale Definitionsmacht über Schwarze und weiße Diskurse, Politiken, Kultur sowie Körper kritisierte schon der Psychiater Frantz Fanon (1925-1961), der auf unterschiedlichen Ebenen für die Dekolonisierung eintrat. Dekolonisierung bedeutet, koloniale Muster zu erkennen, infrage zu stellen und zu überkommen. Sie bezieht sich nicht nur auf die Unabhängigkeit vormals kolonisierter Staaten, sondern auch auf gesellschaftliche, kulturelle und individuelle Dimensionen von Kolonisierung, z.B. sich als Migrant*in von der Mehrheitsgesellschaft nicht vorschreiben zu lassen, was Migration bedeutet, wie Lucía Muriel in dem Zitat deutlich macht. Dekolonisierung bedeutet Empowerment und die Befreiung von Herrschaft.





Das preußische „Gesetz über die Bestrafung der Landstreicher, Bettler und Arbeitsscheuen“ von 1843 ermöglichte eine gegen Wohnungslose gerichtlich verhängte Arbeitshaushaft. Im Nationalsozialismus wurde der Höhepunkt der Diskriminierung von Menschen, die keiner anerkannten Arbeit nachgehen und wohnungslos waren, erreicht. Ab 1933 wurde mit der Verfolgung, Inhaftierung und Ermordung von sogenannten „Arbeitsscheuen“ und „Asozialen“ begonnen.

